- Definitionen
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Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf-
und/oder Servicevertrag) zwischen TrendX Management GmbH und Ihnen sowie auf alle
im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten,
Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder
per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen
der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen
werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung
dieser Bedingungen an. TrendX Management GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
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Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich
schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit
enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen (10 Tagen für
Drittprodukte) gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per
Telefon oder Telefax erteilen. Nach Erhalt senden wir Ihnen eine
schriftliche Auftragsbestätigung zu. Bitte prüfen Sie diese aufmerksam und
teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung mit.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Bestimmungen der Auftragsbestätigung
als vertragsbestimmend angesehen werden.
TrendX Management GmbH
behält sich vor, Produkte
(inklusive Drittprodukte) jederzeit zu ändern, soweit die geänderten
Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen.
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Preise und Zahlungsbedingungen
Angegebene Produktpreise beinhalten keine
Versand-, Versicherungs- und Installationskosten; diese Kosten werden
gesondert berechnet. TrendX Management GmbH behält sich vor, Preise im Falle der
Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und
Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und
Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend
anzupassen.
Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B.
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum) erfolgen Zahlungen per Vorkasse.
TrendX Management GmbH behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen
und /oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten,
Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der
weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen.
Schecks werden nur nach schriftlicher Zustimmung der TrendX Management GmbH entgegengenommen.
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Lieferung
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. TrendX Management GmbH
ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung
angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen
Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.
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Untersuchung, Rücksendung von Produkten
Sie müssen die gelieferten Produkte unverzüglich
nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel
unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als
genehmigt. Soweit TrendX Management GmbH aus Kulanzgründen einer Rücksendung von
Produkten zustimmt, so sind diese im Originalzustand in ihrer
Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis
sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle von Ihnen
getragen.
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Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für
von TrendX Management GmbH gelieferte Produkte und Ersatzteile mit den
nachfolgenden Einschränkungen:
Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften ist TrendX Management GmbH nach seiner Wahl zur Nachbesserung des
fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum
berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl
in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Soweit Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlschlagen, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung), nicht jedoch Rückgängigmachung des Kaufs
(Wandelung) zu verlangen. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwirbt
TrendX Management GmbH mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den
ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Für nachgebesserte bzw.
ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist nicht von vorne.
TrendX Management GmbH
leistet insbesondere nicht
Gewähr für:
- Mängel, die auf fehlerhafte Installation
durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler,
Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen
hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die
Produkte zurückzuführen sind;
- die Geeignetheit der Produkte für einen
bestimmten Verwendungszweck;
- Integrationsprodukte (vgl. Ziffer 9.);
- Leistungen, die Ihren Vorgaben
entsprechend erbracht wurden.
Im Rahmen der Produktion seiner Produkte
sowie zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwendet TrendX Management GmbH
Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem
jeweils üblichen Industriestandard sind.
Soweit Drittprodukte während der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wenden Sie sich bitte
vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt
dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung
entsprechend.
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Service
Serviceleistungen (d.h.
Instandsetzungsleistungen) werden durch TrendX Management GmbH oder von TrendX Management GmbH
beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr
vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort)
variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile /
Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht
unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, Klappen, kosmetische Teile,
Rahmenteile).
Serviceleistungen können auch telefonisch
oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können
Serviceleistungen neben Instandsetzungsleistungen Installations-,
Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder
Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/Geräten
erwirbt TrendX Management GmbH mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den
ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind
die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst: Fälle, in
denen gemäß den vorstehenden Vorschriften in Ziffer 7 Gewährleistungsleistungen
ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten;
vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien;
Ersatz von Disketten; Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich
sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und /oder Datenübernahme;
Beseitigung von Kundenviren. Für Drittprodukte gelten ausschließlich die
Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.
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Customer Factory Integration (CFI)
Erforderliche Integrationsprodukte werden
Sie TrendX Management GmbH rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen
oder TrendX Management GmbH beauftragen, diese in Ihrem Auftrag zu erwerben. TrendX Management GmbH
wird Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die entsprechenden
Produkte integriert werden können und im bejahenden Fall eine
CFI-Konfiguration herstellen. Soweit CFI-Konfigurationen technisch nicht
herstellbar sind, wird TrendX Management GmbH von seiner weiteren
Leistungsverpflichtung frei.
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Haftung
Wir haften unbeschränkt für vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Soweit vertragswesentliche
Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden oder bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften ist unsere Haftung für eingetretene Schäden
(dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf einen Betrag von
CHF 100.000,-- pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle
beschränkt. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der
eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen
Ihrerseits hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch
Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung. Alle weitergehenden Rechte
und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies
gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie
z.B. entgangener Gewinn).
Ansprüche nach dem Produktehaftungsgesetz
bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
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Freistellung
Sie stellen TrendX Management GmbH und/oder deren
Produktionsstätte von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen TrendX Management GmbH
und/oder deren Produktionsstätte insoweit geltend machen, dass TrendX Management GmbH
im Rahmen von CFI-Konfiguration gemäß Ihren Anweisungen
Integrationsprodukte oder Immaterialgüterrechte in seine Produkte
integriert hat.
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Software
Für von TrendX Management GmbH mitgelieferte,
nicht von TrendX Management GmbH selbst hergestellte Software gilt das
Urheberrechtsgesetz und ggf. die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags.
Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Sie erklären ausdrücklich,
diese anzuerkennen.
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Export
Die gelieferten Produkte können
Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren
Exportkontrollvorschriften der Schweiz sowie den Exportkontrollvorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte
geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Sie verpflichten
sich, diese Bestimmungen zu beachten.
Gemäß den vorstehend aufgeführten
Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte
Nutzer oder in definierte Länder oder an Nutzer geliefert oder lizenziert
werden, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen
oder Völkermord verwickelt sind. Ihnen ist bekannt, dass die
Exportkontrollvorschriften abhängig von den erworbenen Waren
unterschiedliche Beschränkungen vorsehen und regelmäßig geändert werden
und Sie erklären, vor jedem Export oder Reexport der Produkte die jeweils
aktuellen Vorschriften zu konsultieren.
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Höhere Gewalt
TrendX Management GmbH
hat für die Nichterfüllung
vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf
einem außerhalb unseres Einflussbereich liegenden Hinderungsgrund beruht
(z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, Krieg
oder Terroranschläge, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte
Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der
Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
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Geheimhaltung
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen
der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene als solche gekennzeichnete oder
offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen
Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich
behandeln.
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Kündigung
Wir sind zur Beendigung der vertraglichen
Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet eines
Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der
vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden oder Sie
Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des
abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der
Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in
den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige
Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30
Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei
beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
anderen Partei.
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Ihre Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem
Verantwortungsbereich:
- Wahl des Produkts und dessen Geeignetheit
für einen bestimmten Zweck
- Ihre Kommunikationskosten mit TrendX Management GmbH
- CFI Spezifikationen und Anweisungen
- CFI Integrationsprodukte, deren
Eigenschaften, Lizenzen
- In Ihrem Auftrag besorgte, aber nicht zur
Herstellung einer CFI-Konfiguration verwandte Integrationsprodukte
Darüber hinaus erklären Sie Sich bereit,
uns alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu
erteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige
Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs-
oder Serviceleistungen werden Sie alle nicht von TrendX Management GmbH eingebauten
Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und
Programmen erstellen.
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Datenschutz
Ihre Daten unterliegen im Rahmen der
Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. TrendX Management GmbH
wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des
Bundesgesetzes über den Datenschutz beachten.
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Erotische Daten und Nutzungsbedingungen
Es gilt Schweizerisches Recht.
Die Seiten auf www.Club6.ch enthalten
sexuell freizügiges Text- und Bildmaterial und sind somit für Jugendliche
unter 18 Jahren nicht geeignet. Sollten Sie dieses vorgeschriebene
Mindestalter noch nicht erreicht haben, eine unmündige Personen sein - oder
sich von derartigem Material belästigt, beleidigt, verletzt oder in anderer
Weise negativ beeinträchtigt fühlen - so MÜSSEN Sie diese Seite sofort
verlassen. Diese Warnung haben Sie schon beim Start dieser Seite gelesen und
hatten sich mit einem OK in diese Umgebung freiwillig eingewählt.
Die Benutzung des Programms sowie die
dargestellten Bilder und Texte, dürfen nicht gegen geltendes Recht
verstossen oder menschenverachtend oder gewaltverherrlichend sein. Anzeigen
dieser Art werden nicht aufgenommen und ggf. zur Strafanzeige
gebracht.
Anzeigentexte dürfen in ihrer Formulierung
keine Vulgärausdrücke enthalten - ein höflicher erotischer Schreibstil
ist aber erwünscht.
Der Anwender bestätigt und trägt dafür
Sorge, dass alle auf Anzeigenbildern dargestellten Personen mit der Veröffentlichung
einverstanden sind und der Anwender im Besitz dieses Rechts zur Veröffentlichung
ist. Veröffentlichung von Bildern ohne dieses Einverständnis stellen eine
Verletzung des Copyrights - in vielen Fällen sogar den Straftatbestand der
Verletzung der Menschenwürde - dar und werden in JEDEM FALL gesetzlich
geahndet.
Im Falle einer Anzeigenaufgabe in Verbindung
mit einer Straftat, akzeptiert der Nutzer, dass der Betreiber sämtliche
relevanten Daten zur Strafverfolgung inkl. Logfiles ohne richterliche Verfügung
an die Strafverfolgungsbehörden weiter gibt.
Es ist untersagt, die in diesem Programm
gezeigten Bilder, Texte, Anzeigen oder andere Teile des Programms zu
kopieren, zu vervielfältigen oder diese, auch auszugsweise, für private
oder gewerbliche Zwecke zu nutzen.
Das Benutzen von Programmen oder Tools die
den Ablauf des Internetangebotes stören oder beeinträchtigen könnten ist
untersagt.
Der Betreiber behält sich vor, Anzeigen
ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn ein Anwender wissentlich oder grob fahrlässig gegen die
geltenden Regeln verstösst oder gleichgelagerte wirtschaftliche Interessen
wie der Betreiber hat. Ebenso löschen wir Anzeigen, die irreführenden,
gesetzwidrigen oder rein werblichen Charakter haben sowie gegen die Regel
von Club6 verstossen. Gleichfalls behalten wir es uns vor die intern
versendeten Nachrichten stichprobenartig zu überprüfen, um einer illegalen
Nutzung des Nachrichtensystems vorzubeugen, bzw. eine solche zu erkennen.
Wir weisen darauf hin, dass wir nur für die
Funktion eines Linkes auf fremde Seiten verantwortlich sind. Auf den Inhalt
dieser fremden Seiten haben wir somit nur bedingt Einfluss auf etwaige,
gegen das Gesetz verstossende Aktivitäten unserer Anwender und Inserenten.
Der Betreiber versucht nach bestem Wissen diese Aktivitäten zu unterbinden,
garantiert aber keinerlei sofortiges Erkennen solcher und übernimmt daher
keinerlei Verantwortung. Sollte einem Besucher ein solches Verhalten
auffallen so verpflichtet er sich mit Anerkennung unserer
Nutzungsbedingungen zur sofortigen Meldung an den Betreiber.
Der Anwender verpflichtet sich, diese
Nutzungsbedingungen auch in Zukunft auf Zusätze oder Änderungen zu überprüfen.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Die Geltung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen ist Affoltern am Albis.
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Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des
Vertrags im übrigen nicht.
TrendX Management GmbH
ist berechtigt, einzelne
Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus
dieser Vereinbarung abzutreten.
Kündigungen bedürfen der Schriftform und
sind per Einschreiben zu versenden.
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Weitere Informationen zu TrendX Management GmbH finden Sie unter
www.trendx-gmbh.ch.